Der Dreizackstern als Markenzeichen stammt von 1909. Doch im November 1921 tritt er in den Ring: Damals beantragt die Daimler-Motoren-Gesellschaft beim Patentamt für diese Gestaltung den Gebrauchsmusterschutz. Die Faszination dieses Symbols ist ungebrochen, es ist weltweit eines der bekanntesten Markenzeichen.
Zunächst steht der Stern im Ring prominent oben auf dem Kühler. Später gelangt das Markensymbol größer mitten auf den Kühlergrill – und beispielsweise auch auf Räder, Lenkräder und Tankverschlüsse. In der Werbung wird er ebenfalls verwendet. „Ihr guter Stern auf allen Straßen“ ist ein beliebter früherer Werbespruch von Mercedes-Benz. Der Stern glänzt – und hat der Marke auf allen Kontinenten zu Glanz verholfen.
Der Stern im Ring glänzt prachtvoll – auch auf Felgen.
Stern der Zeit: Der Mercedes-Benz EQS trägt den Zentralstern in einer neu gestalteten Fahrzeugfront.
Einen wichtigen Wegpunkt der Stern-Geschichte markiert die C-Klasse der Baureihe 204, die 2007 vorgestellt wird: Der Kunde hat die Wahl zwischen dem klassischen Mercedes-Stern auf dem Kühler oder einem großen Zentralstern im Kühlergrill. Das sei eine der wichtigsten Antworten des Designs auf die Zeitströmungen gewesen, sagt der damalige Chefdesigner Peter Pfeiffer – die Zeit sei reif gewesen für eine dynamische Frontgestaltung in allen Segmenten. Mit nachhaltigem Effekt: Heute prägt der Zentralstern das Markenbild in der Öffentlichkeit.
Wer einem besonderen Stern nahekommen will, muss in diesen Tagen nicht mit einem Teleskop den Himmel abzusuchen. Es genügt ein Besuch am Mercedes-Benz Museum. Im Außenbereich ist voraussichtlich bis 2025 ein Stuttgarter Wahrzeichen zu Gast: der Mercedes-Stern vom Bahnhofsturm mit fünf Metern Durchmesser. Der Grund sind die derzeit laufenden Modernisierungsarbeiten am Turm.
Einen Besuch wert: Der Stuttgarter Bahnhofsstern steht zur Zeit vor dem Mercedes-Benz Museum.
Nach Redaktionsschluss, 24.11.2021, können sich Änderungen am Produkt ergeben haben.
1 Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die „NEFZ-CO₂-Werte“ i. S. v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch aller neuen Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
4 Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch und CO₂-Emissionen sind vorläufig und wurden vom Technischen Dienst für das Zertifizierungsverfahren nach Maßgabe des WLTP-Prüfverfahrens ermittelt und in NEFZ-Werte korreliert. Eine EG-Typgenehmigung und Konformitätsbescheinigung mit amtlichen Werten liegen noch nicht vor. Abweichungen zwischen den Angaben und den amtlichen Werten sind möglich.
6 Stromverbrauch und Reichweite wurden auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Stromverbrauch und Reichweite sind abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch aller neuen Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
8 Alle technischen Angaben sind vorläufig und wurden intern nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Zertifizierungsmethode ermittelt. Es liegen bislang weder bestätigte Werte vom TÜV noch eine EG-Typgenehmigung noch eine Konformitätsbescheinigung mit amtlichen Werten vor. Abweichungen zwischen den Angaben und den amtlichen Werten sind möglich.
9 Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch aller neuen Personenkraftwagenmodelle” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.