UN 38.3 Prüfzusammenfassung.

Hersteller und Vertreiber von Zellen oder Batterien, die Lithium enthalten und nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, müssen die im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III, Unterabschnitt 38.3, Absatz 38.3.5 festgelegte Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen. Auf dieser Seite finden Sie die entsprechenden Prüfzusammenfassungen für Ihre Mercedes-Benz Fahrzeuge. Zusätzliche Gefahrstoffinformationen sind auf der Website Gefahrgut- und Gefahrstoffmanagement verfügbar.

Bordnetz- und Antriebsbatterien.

Hier finden Sie die UN 38.3 Prüfzusammenfassung, die Sie für den Transport Ihrer Mercedes-Benz Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Technologie benötigen.