Datenschutzhinweise

für die Verarbeitung von Video- und Bilddaten im Rahmen von Entwicklungsfahrten der Forschungs- und Entwicklungskooperation von Mercedes-Benz AG und NVIDIA Corporation zu Fahrerassistenzsystemen, automatisierten und autonomen Fahrzeugen, Fahrzeugfunktionen und Diensten.

Der Schutz personenbezogener Daten hat für uns höchste Priorität und wird in allen unseren Geschäftsprozessen berücksichtigt. In den nachfolgenden Datenschutzhinweisen erhalten Betroffene einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mercedes-Benz AG und die NVIDIA Corporation (im Folgenden auch die „Kooperationspartner“ genannt) als datenschutzrechtlich gemeinsam Verantwortliche (im Sinne von Art. 26 DSGVO¹) im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Video- und Bilddaten aus Entwicklungsfahrten im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungskooperation zu Fahrerassistenzsystemen, automatisierten und autonomen Fahrzeugen, Fahrzeugfunktionen und Diensten.

Unter personenbezogenen Daten sind alle Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Betroffene über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kooperationspartner im Rahmen der genannten Forschungs- und Entwicklungskooperation. Darüber hinaus erfahren Betroffene, welche Rechte ihnen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zustehen und welche wesentlichen Inhalte die Kooperationsvereinbarung in Bezug auf die Erhebung und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten enthält.
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¹ Die Kooperationspartner haben sich gemeinsam dafür entschieden, sämtliche Datenbearbeitungen, d.h. auch solche nach schweizerischem Recht, dem Standard der DSGVO zu unterstellen. Dies ist möglich, da die DSGVO einen dem schweizerischen Datenschutzgesetz vom 25. September 2020 (DSG) angemessenen Schutz bietet und die betroffenen Personen folglich dadurch nicht schlechter gestellt werden.

1. Für wen gelten diese Datenschutzhinweise?

Hier informieren wir Betroffene über den Schutz personenbezogener Daten bei der Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von Video- und Bilddaten im und aus dem öffentlichen Verkehrsraum sowie – soweit nach sonstigem Recht zulässig – auf privaten Werks-, Test- und sonstigen Geländen.

Diese Daten werden durch speziell gekennzeichnete Entwicklungsfahrzeuge der Kooperationspartner zur Durchführung von Forschung, Entwicklung, Erprobung und Betrieb in den Bereichen Fahrerassistenzsysteme, automatisierte und autonome Fahrzeuge, Fahrzeugfunktionen und Dienste erfasst (im Weiteren die „Forschungs- und Entwicklungskooperation“.) Von dieser Datenverarbeitung potenziell betroffen ist, wer sich während des Erprobungsbetriebs im Umkreis eines der gekennzeichneten Entwicklungsfahrzeuge aufhält.

 

2. Wer ist für die Verarbeitung der Daten verantwortlich und an wen können sich Betroffene zum Thema Datenschutz wenden?

Die Mercedes-Benz AG und die NVIDIA Corporation sind im Rahmen der genannten Forschungs- und Entwicklungskooperation für Teile der Verarbeitung innerhalb der Forschungs- und Entwicklungskooperation datenschutzrechtlich gemeinsam Verantwortliche gemäß Art. 26 DSGVO hinsichtlich der nachfolgend beschriebenen Verarbeitung von personenbezogenen Daten (sofern nicht ausdrücklich ein anderer als Verantwortlicher benannt wird). Die Kooperationspartner führen im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungskooperation Entwicklungsfahrten in verschiedenen Ländern durch.

Betroffene erreichen die Kooperationspartner unter folgenden Kontakten:

1.
Mercedes-Benz AG
R&D
Mercedesstraße 120
70372 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: mbtesting-dataprotection@mercedes-benz.com
HRB 762873

2.    
NVIDIA Corporation
2788 San Tomas Expressway,
Santa Clara, CA 95051
USA
E-Mail: privacy@nvidia.com

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:

1.
Konzernbeauftragter für den Datenschutz
Mercedes‑Benz Group AG
HPC E600
70546 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: data.protection@mercedes-benz.com

2.    
ATTN: Data Privacy Officer
NVIDIA Corporation
2788 San Tomas Expressway,
Santa Clara, CA 95051
USA
E-Mail: privacy@nvidia.com

Innerhalb der gemeinsamen Verantwortlichkeit führen die Kooperationspartner Entwicklungsfahrten durch (mit entsprechend gekennzeichneten Fahrzeugen, aus denen die Kooperationspartner hervorgehen). Die Daten werden im Anschluss in Datencentern weiterverarbeitet. Betroffene können sich an beide Kooperationspartner wenden und ihre Rechte nach der DSGVO gegenüber beiden Verantwortlichen geltend machen, unabhängig davon, welcher Teil der Verarbeitung betroffen ist.

 

3. Woher kommen die Daten und welche Daten werden verarbeitet?

Im Rahmen der genannten Forschungs- und Entwicklungskooperation bewegen sich gekennzeichnete Entwicklungsfahrzeuge der Kooperationspartner im öffentlichen Verkehrsraum sowie – soweit nach sonstigem Recht zulässig – auf privaten Werks-, Test- und sonstigen Geländen. Die Fahrzeuge sind mit Kamerasystemen mit unterschiedlichen Erfassungsrichtungen, Brennweiten und Sensortechnologien ausgestattet sowie mit weiteren Sensorsystemen. Diese Systeme erfassen, verarbeiten und speichern zu den in Abschnitt 4 dieser Datenschutzhinweise beschriebenen Zwecken Video- und Bilddaten aus der Fahrzeugumgebung.

Diese Daten können – je nach Einzelfall – auch folgende Informationen enthalten:

  • Gesichter, sonstige Merkmale sowie Verhalten und Umgebung von Verkehrsteilnehmern und anderen Personen im Umkreis der Entwicklungsfahrzeuge
  • Kennzeichen, sonstige Merkmale sowie Umgebung von Fahrzeugen und anderen Objekten im Umkreis der Entwicklungsfahrzeuge
  • Zusätzliche Daten weiterer Sensorsysteme (wie Radar, LIDAR) sowie GPS-Position und Zeitstempel der Datenerfassung

 

4. Wofür werden die Daten verwendet (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Basis (Rechtsgrundlage) passiert dies?

Die Zwecke der vorliegenden Datenverarbeitung der Kooperationspartner sind Forschung, Entwicklung Erprobung und Betrieb in den Bereichen Fahrerassistenzsysteme, automatisierte und autonome Fahrzeuge, Fahrzeugfunktionen und Dienste, einschließlich relevanter KI-Algorithmen und hochaufgelöster Karten; sowie Dokumentation dieser Prozesse und Erfüllung sonstiger nachgelagerter Pflichten.

Fahrerassistenzsysteme und Fahrzeugfunktionen dienen bereits in heutigen Fahrzeugen der Erhöhung insbesondere der Verkehrssicherheit, aber auch des Komforts. In zukünftigen automatisierten und autonomen Fahrzeugen ermöglichen technische Systeme zur Wahrnehmung und Bewältigung von Verkehrs- und Umgebungssituationen eine regelkonforme und sichere Teilnahme solcher Fahrzeuge am öffentlichen Verkehr.

Forschung, Entwicklung und Erprobung derartiger Systeme erfordern deren Einsatz in Entwicklungsfahrzeugen unter realen Umgebungs- und Verkehrsbedingungen – auch im öffentlichen Verkehrsraum – einschließlich der Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von Video- und Bilddaten während und nach diesen Einsätzen.

Anhand dieser Materialien werden technische Systeme zur Wahrnehmung und Einordnung von Verkehrsteilnehmern, Fahrzeugen, Infrastruktur und sonstigen Objekten im Kontext von Verkehrs- und Umgebungssituationen erforscht, entwickelt und erprobt.

Personen, Fahrzeuge und sonstige Objekte werden im Rahmen der Datenverarbeitung lediglich als „Objekte“ im Kontext von Verkehrs- und Umgebungssituationen analysiert, klassifiziert und weiterverarbeitet, also beispielsweise als „Fußgänger am rechten Fahrbahnrand“ oder „Pkw auf Kreuzung“.

Eine namentliche oder sonstige persönliche Identifizierung erfasster Personen oder eine Zuordnung erfasster Fahrzeuge oder Objekte zu derart identifizierten Personen ist im Rahmen der durchgeführten Verarbeitungen daher weder notwendig noch vorgesehen und zumeist auch nicht möglich. Da die erforderlichen Rohdaten jedoch aus Video- und Bildmaterial bestehen, können Identifizierbarkeit und Identifizierung von Personen dabei auch nicht ausgeschlossen werden.

Primäre Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die „Wahrung berechtigter Interessen“ nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO. Berechtigtes Interesse der Verantwortlichen ist hier die Durchführung von Forschung, Entwicklung, Erprobung und Betrieb in den Bereichen Fahrerassistenzsysteme, automatisierte und autonome Fahrzeuge, Fahrzeugfunktionen und Dienste, einschließlich entsprechender KI-Algorithmen und hochaufgelöster Karten; sowie auch Sicherheitsaspekte solcher Technologien für die Allgemeinheit und einzelne Verkehrsteilnehmer.

Die entgegenstehenden Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der Betroffenen überwiegen dabei nicht, da eine namentliche oder sonstige persönliche Identifizierung einzelner Betroffener weder notwendig noch vorgesehen und zumeist auch nicht möglich ist. Es werden zudem technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um eine datenschutzgerechte Verarbeitung der erfassten Daten zu gewährleisten.

 

5. Werden die Daten an Dritte weitergegeben?

Die Kooperationspartner geben personenbezogene Daten ausschließlich innerhalb der datenschutzrechtlichen Zweckbindung an Kooperationspartner, Auftragsverarbeiter oder Dritte weiter. Eine Weitergabe erfolgt nur, sofern sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung zulässig ist oder das berechtigte Interesse den Dritten einbezieht.

Kategorien von Empfängern, an die Daten im Rahmen der vorliegenden Verarbeitung weitergegeben werden können, sind insbesondere:

  • Kooperationspartner von Mercedes-Benz AG und NVIDIA Corporation im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsprozesse
  • Lieferanten im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsprozesse
  • Weitere Auftragsverarbeiter (insbesondere IT-Dienstleister sowie Dienstleister zur Datenerfassung, Datenaufbereitung und Datenauswertung)

 

6. Werden die Daten in Drittstaaten übermittelt?

Sofern im Rahmen der Forschungs-, Entwicklungs- und Erprobungsprozesse oder der nachgelagerten Verarbeitung eine Übermittlung an Empfänger in Drittstaaten erfolgt, geschieht diese nur bei Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 DSGVO, auf Grundlage geeigneter Garantien im Sinne des Art. 46 DSGVO oder sofern nach sonstigem Recht zulässig.

Internationale Datentransfers zwischen den Kooperationspartnern in die Vereinigten Staaten von Amerika basieren auf den EU-Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission nach Art. 46 DSGVO (einsehbar auf den Webseiten der Europäischen Kommission) sowie zusätzlichen Maßnahmen, um ein ausreichendes Datenschutzniveau sicherzustellen. Informationen dazu stellen wir gerne über die angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

 

7. Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt?

Eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall oder ein Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO mit Entfaltung rechtlicher Wirkung gegenüber dem Betroffenen oder erheblicher Beeinträchtigung in ähnlicher Weise finden nicht statt.

 

8. Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die Video- und Bilddaten werden solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die genannten Forschungs-, Entwicklungs- und Erprobungsprozesse erforderlich ist.

Besteht fallweise eine darüber hinaus gehende Rechtsgrundlage oder ein weitergehendes berechtigtes Interesse zur weiteren Speicherung und Verarbeitung (beispielsweise zur ordnungsgemäßen Dokumentation der genannten Prozesse aufgrund gesetzlicher Vorhaltepflichten oder sonstiger gesetzlicher Vorgaben), werden die Daten entsprechend länger gespeichert.

 

9. Welche Rechte haben Betroffene gegenüber der Mercedes-Benz AG und der NVIDIA Corporation?

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten stehen Betroffenen die nachfolgenden Rechte gegenüber den Kooperationspartnern zu. Diese können gegenüber der Mercedes-Benz AG und/oder gegenüber der NVIDIA Corporation als datenschutzrechtlich gemeinsam Verantwortliche geltend gemacht werden.

Besondere Hinweise zur Ausübung der Betroffenenrechte:

Es handelt sich vorliegend um eine „Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist“ nach Art. 11 DSGVO. Über die erfassten Video- und Bilddaten hinaus werden regelmäßig keine zusätzlichen Identifikationsmerkmale betroffener Personen verarbeitet.

Wahrnehmung und Erfüllung von Betroffenenrechten werden daher – je nach Einzelfall – oft weitere Angaben des Betroffenen erfordern, insbesondere Informationen über ORT und ZEITPUNKT, zu dem dieser möglicherweise von der Verarbeitung betroffen war (d. h. Angaben darüber, wann und wo Sie sich konkret im Umkreis eines der Entwicklungsfahrzeuge aufgehalten haben). Diese zusätzlichen Angaben können erforderlich sein, um festzustellen, ob eine konkrete Person von der Verarbeitung überhaupt betroffen ist und um die nachfolgend genannten Rechte wie Auskunft, Löschung etc. tatsächlich erfüllen zu können.

  • Auskunftsrecht: Betroffene haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten bei uns verarbeitet werden. Sofern Daten verarbeitet werden, haben Betroffene das Recht auf Auskunft über diese Daten sowie auf Informationen zu den Modalitäten der Verarbeitung gemäß Art. 15 DSGVO.
  • Recht zur Berichtigung unrichtiger Daten: Betroffene haben das Recht, von uns die Berichtigung sie betreffender personenbezogenen Daten zu verlangen. Dieses Recht kann bei Video- und Bilddaten in der Regel nur durch Löschung umgesetzt werden.
  • Recht auf Löschung: Betroffene haben das Recht, von uns die Löschung sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Betroffene haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten zu verlangen.
  • Recht zur Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde: Betroffene haben das Recht zur Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, beispielsweise bei der für ihren Aufenthaltsort, ihren Arbeitsplatz oder für den Ort des möglichen Datenschutzverstoßes zuständigen Datenschutzbehörde.
  • Recht zum Widerspruch: Betroffene haben das Recht, der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu widersprechen.

Besondere Hinweise zur Einschränkbarkeit der Betroffenenrechte:

Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der vorliegenden Verarbeitung die Rechte der Betroffenen aus Art. 15 DSGVO (Recht auf Auskunft), Art. 16 DSGVO (Recht auf Berichtigung), Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung), Art. 18 DSGVO (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung) sowie aus Art. 21 DSGVO (Recht auf Widerspruch) besonderen zusätzlichen Beschränkungen unterliegen können. Diese besonderen Beschränkungen gelten, wenn Ausübung und Erfüllung dieser Rechte im konkreten Fall voraussichtlich die Verwirklichung von Forschungszwecken unmöglich machen oder ernsthaft beeinträchtigen würden und die Beschränkung daher für die Erfüllung dieser Forschungszwecke notwendig ist. Diese besondere Einschränkbarkeit und deren Voraussetzungen ergeben sich insbesondere aus Art. 89 DSGVO i. V. m. § 27 BDSG sowie aus Art. 17 DSGVO.

Falls Sie bezüglich der Datenverarbeitung im Rahmen des oben genannten Kooperationsprojekts eines Ihrer Rechte geltend machen oder nähere Informationen hierüber erhalten möchten, wenden Sie sich bitte unter den in Nr. 2 dieser Datenschutzhinweise genannten Kontaktdaten an die Kooperationspartner.