WLTP steht für Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicle Test Procedure. Auf Deutsch: Weltweit harmonisiertes Fahrzeugtestverfahren. Dieses Prüfverfahren ermittelt Verbrauchs- und Abgaswerte eines Fahrzeugs auf einem Rollenprüfstand. Seit dem 1. September 2017 wurde der WLTP schrittweise eingeführt und löste das vorherige Prüfverfahren NEFZ sukzessive ab. Der WLTP ist durch seine dynamische Ausrichtung deutlich näher am tatsächlichen Fahrgeschehen als bisher. Gleichzeitig sind viele Anforderungen z. B. an die Ermittlung von Fahrwiderständen oder die Durchführung des Rollentests gegenüber dem NEFZ deutlich verschärft worden. Insbesondere diese geänderten Randbedingungen führen zu einem numerischen Anstieg der CO₂-Werte, obwohl sich die Effizienz der Fahrzeuge durch das neue Messverfahren nicht ändert.

Der Fahrzyklus des WLTP heißt WLTC – Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Cycle. Für unterschiedliche Fahrzeugtypen wurden im WLTP drei unterschiedliche Fahrzyklen entwickelt, die dem jeweiligen Leistungsgewicht Rechnung tragen. Der überwiegende Teil der in der EU zugelassenen Pkw, die über ein Leistungsgewicht von mehr als 34 kW/t (46 PS/t) verfügen, werden dem WLTC Klasse 3 zugeordnet. Der Testzyklus für Fahrzeuge der Klasse 3 setzt sich aus vier Teilen zusammen – Low, Medium, High, Extra High. Diese bilden den Fahrzeugbetrieb inner- und außerstädtisch sowie auf Schnellstraßen und Autobahnen ab.

Bis 2018 wurden Abgas- und Verbrauchswerte in Europa nach dem NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ermittelt. Mit dem Ziel, Kunden herstellerübergreifend vergleich- und reproduzierbare Werte zur Verfügung zu stellen, trat 1970 der erste europäische Fahrzyklus in Kraft. 1992 wurde dieser über den Stadtverkehr hinaus erweitert. Seit der Berücksichtigung des Kaltstartanteils im Jahr 2000 wurde der NEFZ nicht mehr grundlegend verändert. Bis Ende 2020 werden für jedes Neufahrzeug weiterhin NEFZ-Werte parallel zu den WLTP-Werten ermittelt, um die Flottenzielerreichung überprüfen zu können.

RDE steht für Real Driving Emissions. Auf Deutsch: Straßentest zur Überprüfung von Schadstoffemissionen. In Verbindung mit der Einhaltung von Emissionsgrenzwerten unter Anwendung von Konformitätsfaktoren soll für Partikel ab der Emissionsstufe Euro 6c nach WLTP bzw. zusätzlich für NOₓ ab der Emissionsstufe Euro 6d-TEMP überprüft werden, dass die Euro-6-Grenzwerte auch in Straßentests innerhalb der gesetzlich gültigen Rahmenbedingungen nicht überschritten werden. In der Vergangenheit fanden Abgasmessungen zur Typengenehmigung ausschließlich auf Prüfständen statt. Seit März 2016 sind Emissionen innerhalb eines definierten Rahmens zunehmend auch im realen Fahrbetrieb nachzuweisen. Seit September 2017 müssen für neue Emissions-Typen im RDE sowohl für Stickoxide NOₓ als auch für die Partikelanzahl PN die Euro-6-Schadstoffgrenzwerte unter Anwendung von Konformitätsfaktoren in Straßentests eingehalten werden. Seit 1. September 2019 gilt dies für alle Neuzulassungen.

Bei Feldtests wird überprüft, ob „junge“ Kundenfahrzeuge die WLTP-Vorgaben einhalten. Ausgewählt werden Autos, die zwischen sechs Monaten und fünf Jahren alt sind und eine Laufleistung von 15.000 bis 100.000 Kilometer haben.

Die Europäische Union legt in Verordnungen die Emissionsgrenzwerte für Kraftfahrzeuge fest. In der Emissionsstufe Euro 6d-TEMP sind in einer RDE-Fahrt sowohl die Euro-6-Stickoxidgrenzwerte als auch die Euro-6-Grenzen für die Partikelanzahl unter Berücksichtigung gesetzlich definierter Konformitätsfaktoren zu bestätigen. Weiterhin sind wie in der Emissionsstufe Euro 6c die Euro-6-Grenzwerte auch im Labor gemessen nach WLTP zu bestätigen. Euro 6d-TEMP gilt für neue Emissions-Typen seit dem 1.9.2017, für alle Neuzulassungen seit dem 1.9.2019. Ab 2020 sind Emissionen nach dem Nachfolgestandard Euro 6d zu ermitteln.